Seit Oktober 2006 ist mit der Endfassung der Norm Z535.6-2006 durch das American National Standards Institute eine Norm für den US-amerikanischen Markt in Kraft. Die Norm definiert Sicherheitshinweise über Gefahren für Personen, mögliche Risiken und Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadens. Außerdem definiert sie Inhalt, Aussehen und Verwendung von Warn- und Sicherheitshinweisen in Gebrauchs- und Betriebsanleitungen sowie anderen produktbegleitenden Unterlagen, die in den USA auf den Markt kommen. Die Sicherheitshinweise basieren auf einer Text-Bild-Kombination, die in einer vielsprachigen Umgebung wie der Europäischen Union schnell auf ihre Grenzen stoßen. Trotzdem kann die Norm als sinnvolle internationale Grundlage verwendet werden. Denn in der EU gibt es keine vergleichbaren Vorgaben für Sicherheitshinweise in produktbegleitenden Dokumenten. Das Ziel der ANSI Z535 ist ein einheitliches widerspruchsfreies Layout für Sicherheitshinweise festzulegen und ein nationales gleichartiges System zur Erkennung potenzieller Gefährdungsquellen zu schaffen sowie den Herstellern Hilfestellungen zur effizienten Erstellung von Sicherheitshinweisen zu geben. Neben dem optionalen Gefahrenpiktogramm ist die Warnstufe in einer der vier Farben (rot, orange, gelb, blau) sowie das Sicherheitszeichen und der Gefahrentext Bestandteile eines Sicherheitshinweises. Die Norm geht auf die unterschiedlichen Darstellungen des Warnzeichens ein. Dies ist ein erster Schritt der Annährung an den europäischen Wirtschaftsraum und für die Nutzung nach ISO. Dafür wurden die Anforderungen an die Gestaltung der Sicherheitshinweise nach ISO 3864 und ANSI Z535.6 harmonisiert. Die Gestaltung der Piktogramme orientiert sich an der ISO 3864, die Abstufung der Gefahren an der ANSI Z535.6. Die Voraussetzung für den Export nach Nordamerika ist unter anderem eine korrekte Dokumentation.
Stimmen des Rechts – tägliche Presseschau
- Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2022: Gutachten zu EU-Klimazoll / BfJ soll Rechtsdienstleister beaufsichtigen / Urteil zu Maskenpflicht an der Uni Di, 17. Mai 2022Ein Gutachten warnt vor WTO-Klagen gegen die geplanten EU-Klimazölle. BMJ-Entwurf will die Aufsicht über Rechtsdienstleister zentralisieren. Die Uni Marburg darf laut VG Gießen die Corona-Maskenpflicht auf ihr Hausrecht stützen.
- Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. Mai 2022: Landwirt gegen VW-Verbrennungsmotoren / Debatte um § 219a StGB / BGH zu Geld- und Freiheitsstrafe Mo, 16. Mai 2022Das LG Detmold verhandelt am Freitag die Klimaklage eines Landwirts gegen VW. Der Bundestag hat über die Änderung von § 219a StGB beraten. Der BGH hat eine Entscheidung zur parallelen Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafe veröffentlicht.
- Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2022: BGH verhandelt Wärmedämmung / LNG-Beschleunigungsgesetz nicht klimafest? / FDP schlägt Wolff vor Fr, 13. Mai 2022Der BGH prüft ein Berliner Gesetz, das dem Klimaschutz Vorrang vor dem Schutz des Eigentums gibt. Deutsche Umwelthilfe hält LNG-Gesetz für verfassungswidrig. Heinrich Amadeus Wolff wird wohl neuer Richter am Bundesverfassungsgericht.
- Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2022: Gutachten zu EU-Klimazoll / BfJ soll Rechtsdienstleister beaufsichtigen / Urteil zu Maskenpflicht an der Uni Di, 17. Mai 2022